Kursbarrieren

Sonderkonstruktionen sind bspw. Handelspapieranleihen auf zwei ausgewählte Aktien (so benannte Two-Asset-Aktienanleihen) oder zusätzlich Knock-in-Aktienanleihen. Bei Letzteren ist keineswegs bloß die Börsennotierung des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Rückzahlung in Basiswerten ausschlaggebend, sondern obendrein noch eine weitere Kursbarriere, die der Basiswert während der Ablaufzeit erreichen bzw. unterschreiten muss. Ist das nicht der Umstand, wird der Nominalbetrag zurückgezahlt.

Obligationen mit index orientierter  oder aktienkorbjustierter Verzinsung: Wie bereits bei den Aktienobligationen handelt es sich bei Obligationen, deren Verzinsung sich an der Fortentwicklung eines Indizes oder eines Aktienkorbs ausrichtet, um Erzeugnisse, welche Anleihe- und Aktienprofile miteinander vereinen. Während Aktienschuldverschreibungen eine fixe Zinszahlung verbürgen, indes ein Wahlrecht des Herausgebers bezogen auf die Form und Höhe der Rückzahlung haben, erhalten Sie als Käufer von Anleihen mit index- oder aktienkorbeingestellter Verzinsung eine veränderliche, von der Entfaltung eines Index oder des Aktienkorbs bedingte Verzinsung und im Allgemeinen einen Tilgungsbetrag in Geld am Zeitspannenende.

Schuldverschreibungen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer festen Zeitdauer, deren Wertentfaltung von einem definiten Index abhängt. Die Rückzahlungsbedin-gungen sehen zum Finitum der Laufzeit die Zahlung einer definiten Quote vor, die obendrein unter dem Nominalbetrag der Schuldverschreibung liegen kann.

Die Schuldverschreibungen realisieren vornehmlich über einen Mindestgutschein, dessen Höhe üblicherweise unter dem Marktzinspegel liegt. Sie weisen des Weiteren stets eine variable Aufschlagskomponente auf, deren Ausformulierung differiert.

Ebendiese Zinsbestandteile spiegelt die Veränderung des fixen Index wider. Derbei mag eine anteilige Partizipation an der Indexentwicklung desgleichen beabsichtigt sein wie ein Höchstwert (Cap). Angesichts dieser Struktur ist die Höhe der Zinsabgabe und im Zuge dessen im Übrigen die Wertentwicklung der Obligation im Verlauf der Periode im Voraus nicht feststellbar.