Risiken-Entwicklung des Kreditzinssatzes

Prüfen Sie bei der Geschäftsurteilsfindung Ihre finanziellen Verhältnisse darauf, ob Sie zur Zahlung der Aufschläge und bei Bedarf kurzzeitigen Rückzahlung des Kredits auch hernach in der Lage sind, falls an Stelle der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Im Einzelnen existieren namentlich folgende Risiken:

Entwicklung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertverminderung des Depots anhand Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Solvenzmitteln, um die Deckungsrelation wiederherzustellen und sonstige Kreditkosten abzugelten (speziell Sollzinsen, welche vermöge der beliehenen Handelspapiere nicht gesichert werden);

Veräusserung der Depotwerte mit Schwund, insoweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht zureicht;

Verwertung des vollständigen Depotbestands bei Verpfändungsreife;

Verbindlichkeit zur Tilgung der Überrestschulden bei nicht ausreichender Ausbeute aus der Nutzbarmachung des Depots.

Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleih ung mit Risiken für Sie gekoppelt:

Gerade bei langlaufenden Anleihen mag eine starke Erhöhung des Kapitalmarktaufschlagsniveaus zu Kursverlusten führen, so dass die kreditgebende Kreditanstalt bezüglich Uberschreitung des Beleihungsgefüges übrige Abdeckung von Ihnen nachfordern kann. Sobald Sie diese Sicherheiten nicht herbeiholen können, so ist das Geldhaus möglicherweise zu einem Verkauf Ihrer Depotwerte angehalten.

Auch können steuerliche Fährnisse auf eine Geldanlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Geldgeber

Als Geldgeber, welcher auf Profit und Substanzerhaltung orientiert ist, sollten Sie die steuerlichen Verfahrenen Ihrer Geldanlage beachten. Schlussendlich ist der Nettoertrag für Sie von Wichtigkeit, das bedeutet der Gewinn nach Subtraktion der Steuern.

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig. Machen Sie sich sachkundig, vor einer Investition, über die steuerliche Verfahrensweise zu Ihrer angedachten Disposition, und  stellen Sie fest, ob ebendiese Disposition im Übrigen unter dieser separaten Sichtweise Ihren subjektiven Erwartungen zureichennd ist.

Unterdies ist Ihr Steuerberater gut die richtige Ansprechperson. Bitte respektieren Sie außerdem, dass die steuerliche Prozedur bei Kursgewinnmarg und Handelspapiererträgen vom Gesetzgeber abgewandelt werden kann.