Emissionspreise und Zertifikate

Notierung

Zertifikate werden zufolge der Ausgestaltung in Stück oder in Prozent abgefasst. Bei Stücknotation können nur ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück entsprecht des Öfteren 100 € (zur Ausgabe), stellenweise ebenso 1.000 €. Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten mag es gleichfalls vorkommen, dass der Preis zur Auflage des Zertifikats sich an der Quotation der unterliegenden Aktie ausgerichtet.

Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Kriterien beeinflussen die Spezifizierung des Ausgabepreises, welche in den entsprechenden Produktbedingungen erklärt werden:

•    Wert des Basiswerts;

•    Ausprägung potentieller abgeleiteter Bestandteile des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen geregelt sind;

•    Verdienstspanne: Aufgeld auf den arithmetischen Wert, der vom Emittent nach freiem Befinden festgesetzt wird und im Besonderen Kosten für Strukturierung und Verkauf von Zertifikaten abdeckt;

•    gegebenenfalls festgelegte und ausgewiesene Administrationsgebühren oder übrige Entgelte.

Letztlich mag die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis darüber hinaus einen Aufpreis berechnen.

Preisbedingende Faktoren während der Laufzeit

Der Preis eines Zertifikats wird von der Entfaltung des jeweiligen Basisergebnisses und der ausgesuchten Struktur bestimmt. Indes ferner zusätzliche Aspekte wie die Volatilität, die Währung, Gewinnanteil/Ausschüttungen oder die Zinsentwicklung sind von Belang.

Zu den Konstellationen, auf deren Prämisse der Market Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören speziell:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefskala (Spread): die Skala bei Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Handelspapiere und unter Ertragsaspekten fest;

•    eine im Ausgabepreis gegebenenfalls enthaltene Gewinnspanne;

•    ein anfänglich erhobener Aufpreis;

•    Preise/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Umsetzungs- oder gleichartige Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, welche bei Valuta der Anteilscheine vom Auszahlungsbetrag abzurechnen sind;

•    Erträge: gezahlte oder antizipierte Dividenden oder weitere Erträge des Basiswertes oder dessen Einzelteile, für den Fall, dass diese nach der Detaillierte Ausarbeitung des Zertifikats unternehmerisch dem Ausgeber zustehen.