Stimmrecht und Aktienbesitzer

Inhaberaktien

Besitzeraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Eigner. Bei Eigneraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden generell auf den Namen des Aktienbesitzers in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen.

Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Vis-à-vis der Institution gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Nur diese mögen vor diesem Hintergrund vornehmlich Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Shareholder mag von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Fakten begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner im Allgemeinen unmittelbar von der Organisation.

Ein Aktionär ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch verbuchen zu lassen. Er gilt dann aber gegenüber der Institution nicht als Aktienbesitzer, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Firma noch eine Mitteilung zur Hauptversammlung erhält. Angesichts dessen verliert er ferner sein Stimmrecht.

Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienbuch keineswegs dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Stichtag (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Verknüpfung mit einem elektronischen Abwicklungssystem ferner der Umsetzung von Transaktionen, demzufolge Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Form von Namensaktien begeben werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Gesellschaft beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übermittlung auf einen neuen Shareholder des Weiteren an die Befürwortung der Institution gebunden ist. Für die in Umlauf bringende Institution sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Aktionärskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien jedoch keineswegs oft vor.