Aktionär und Institution - Aktien

Eigneraktien

Inhaberaktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalien ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Aktionärs in das Aktienbuch der AG eingetragen.

Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Vis-à-vis der Organisation gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen mithin generell Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktienbesitzer kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär grundsätzlich direkt von der Institution.

Ein Aktienbesitzer ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienregister registrieren zu lassen. Er gilt anschließend aber gegenüber der Firma nicht als Aktionär, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Gesellschaft noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er ebenso sein Stimmrecht.

Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Einschreibung im Aktienregister keineswegs abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienregister wird elektronisch geführt und fördert in Wechselbeziehung mit einem elektronischen Umsetzungssystem auch der Umsetzung von Transaktionen, demgemäß Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der Bundesrepublik stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien ausgegeben werden, sofern der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Teilhaber zusätzlich an die Befürwortung der Institution gebunden ist.

Für die in Umlauf setzende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien von daher von Nutzen, als sie die Gesamtschau über den Aktienbesitzerskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht oft vor.