Wertpapiere - Zeitintervall Fluktationen

Wechselhaftigkeit

Die Kurse von Wertpapieren weisen im Zeitintervall Fluktuationen auf. Das Maß solcher Schwankungen innerhalb einer bestimmten Periode wird als Wechselhaftigkeit bezeichnet. Die Bewertung der Volatilität erfolgt anhand historischer Fakten nach determinierten statistischen Routinen.

Je höher die Variabilität eines Wertpapiers ist, desto stärker schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus. Die Vermögensanlage in Handelspapieren mit einer hohen Volatilität ist schlussendlich riskanter, da sie ein höheres Fehlbetragspotenzial mit sich bringt.

Liquiditätswagnis

Die Zahlungsfähigkeit einer Geldanlage beschreibt die Möglichkeit für den Investor, seine Vermögenswerte unverwandt zu marktgerechten Entgelten zu liquidieren. Dieses ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Anleger seine Handelspapiere vermarkten kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Absatzauftrag zu spürbaren Quotationsschwankungen führt und allein auf klar niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden mag.

Grundlegend sind Umfang und Tiefe eines Marktes entscheidend für rapide und einfache Wertpapiertransaktionen: Ein Markt hält Tiefe, wenn allerlei offene Absatzaufträge zu Preisen geradewegs über dem herrschenden Preis im Markt vorhanden sind und andersherum allerlei offene Zukaufsaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Börsennotierungsniveau. Als breit kann ein Markt bezeichnet werden, sobald diese Aufträge nicht nur reichlich sind, stattdessen sich obendrein auf hohe Handelsfülle in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfrageverbundene Illiquidität

Für Komplikationen beim Zukauf oder Absatz von Wertpapieren können enge und illiquide Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen erfolgen tagelang Notierungen an der Wertpapierbörse, ohne dass Umsätze stattfinden.

Für derartige Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Börsennotierung lediglich Angebot (Briefquotation) oder lediglich Nachfrage (Geldbörsennotierung). Unter solchen Umständen ist die Implementation eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht prompt, lediglich in Teilen (Teilausführung) oder lediglich zu zu wünschen übrig lassenden Bedingungen machbar. Darüber hinaus mögen hieraus höhere Umsetzungskosten in Erscheinung treten.