Emittent und Kündigungsrecht - Rückzahlung des Zertifikats

Unter der Notation "Zertifikate" werden im Markt zahlreiche Produkte angeboten. Je nach Ausgeber mögen Zertifikate trotz gleichartiger Ausstattung verschiedenartige Namen führen. Genauso mag es vorkommen, dass verschiedenartig ausgestaltete Zertifikate gleiche oder ähnliche Produktbezeichner tragen.

Einige Zertifikate ähneln in ihrer Funktionsweise den Optionsscheinen oder den strukturierten Obligationen.

Die anschließende Präsentation beschränkt sich notwendigerweise darauf, die bedeutenden Merkmale und Arbeitsweisen der verbreitetsten und häufigsten Zertifikatstypen zu behandeln. Eine abschließende Beschreibung oder Aufstellung der im Markt angebotenen Produkte, Produktzusammenstellungen und Produktnamen ist weder geplant noch machbar.

Bitte beachten Sie bei der Anschaffung eines Zertifikats unentwegt auch den Wertpapierprospekt.

Die Skala reicht von so gut wie risikoarmen Beschaffenheiten, die ebenfalls bei für den Basiswert zu wünschen übrig lassenen Marktentwicklungen (noch) zu einem Profit führen können, bis zu spekulativeren Ausarbeitungen, die vermittels eines Hebels das Zertifikat disproportional an Marktbewegungen teilnehmen lässt.

Legal gesehen sind Zertifikate Inhaberobligationen. Sie verbriefen kein Eigentums- und Aktionärsrecht, statt dessen die Befugnis auf Rückzahlung eines Geldbetrags oder Auslieferung des Basiswerts. Weise und Höhe der Rückzahlung hängen von einem oder mehreren bestimmten Kenngrößen (etwa dem Wert des Basiswerts an einem Deadline) ab. Der Kunde ist insofern Gläubiger des Zertifikatausgeberen.

Die Zeitdauer von Zertifikaten ist im Allgemeinen mehrjährig. Zufolge der Zertifikatsausgestaltung gibt es einen belastbaren Zeitpunkt der Endfälligkeit, mehrheitlich sind gleichfalls Zertifikate ohne fixe Laufzeitbeschränkung, so genannte "Open-end-Zertifikate", anzutreffen (überwiegend lineare Zertifikate).

Dem Emittenten mag ein Kündigungsrecht zustehen, welches zu einer zu frühen Rückzahlung des Zertifikats führen mag.