Vermögen - Fonds als kollektive Anlage

"Fonds" sind ganz undifferenziert gesprochen Vermögen zur kollektiven Anlage.

Rechtlich und wirtschaftlich mögen solche Fonds sehr differenzierend gestaltet sein. So mögen sich zum Beispiel Anleger zu Personengesellschaften, beispielsweise einer KG, zusammenschließen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu kaufen bzw. zu gestalten.

Zufolge dem Fondsobjekt spricht man hinterher etwa von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Verschiedenartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regulationen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalanlagefirma oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie entsprechend der Maxime der Wagnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Abwandlungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgerecht zu administrieren.

"Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierdurch der Titel für die Gesamtheit der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu zugelegten Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Summe begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Sondervermögens (dem so genannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentfonds hat hierbei für Sie Eigenarten eines versiert gemanagten Depots.

Über die reelle Investmentpolitik des einzelnen Sondervermögens geben die entsprechenden Verkaufsprospekte und die Vertragskonditionen verbindliche Auskunft.