Als Geldgeber auf Echtverzinsung achten - Inflationsfährnis

Das Inflationsfährnis beschreibt die Bedrohung, dass der Geldgeber vermöge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Vermögens, zum anderen der tatsächliche Profit, der mit dem Eigentum erzielt werden soll.

Realverzinsung als Orientierungsgröße

Rahmenbedingung ist: Eine Inflationsrate von bspw. vier bis fünf Prozent alljährlich würde in allein sechs Jahren zu einem Geldwertschwund von rund 25 Prozent, in zwölf Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldeigentums führen.

Als Geldgeber sollten Sie mithin auf die Echtverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Anteilscheinen die Verschiedenheit zwischen der Ausbeute und der Preissteigerungsrate.

In den meisten Konjunktur- und Zinsphasen der Geschichte war in der Bundesrepublik bis heute ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen. Berücksichtigt man hingegen weiters die Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, so konnte nicht immer eine Ausgleich des Kaufkraftschwundes erzielt werden.

Aktien als so benannte Sachwerte entbieten gleichfalls keinen umfassenden Schutz gegen die Inflation.

Der Grund dafür: Der Käufer sucht größtenteils nicht den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem realisierten Ertrag in Form von Dividendeneinkünfte und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) kann sich eine negative oder eine positive Echtverzinsung ergeben.

Inflationsverlässlichkeit von Sachwerten im Vergleich zu Geldwerten

Darüber, in welchem Umfang eine Anlage wertpersistent, das heißt gesichert vor Geldwertschwund ist, mag keine allgemeine Behauptung getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte passendere Anlageergebnisse erzielten und dadurch wertpersistenter waren als Geldwerte.

Ebenfalls in den extremen Inflationen und Währungsumstellungen nach den beiden Weltenbränden erwiesen sich Sachwerte persistenter als nominell abhängige Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es sehr wohl längere Zeitspannen, in denen umgekehrt Geldwertanlagen den Sachwertanlagen besser waren.