Inflationswagnis - Realverzinsung als Orientierungsgröße

Das Inflationswagnis beschreibt die Bedrohung, dass der Finanzier aufgrund einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Vermögens, zum anderen der tatsächliche Gewinn, der mit dem Kapital erzielt werden soll.

Realverzinsung als Orientierungsgröße

Rahmenbedingung ist: Eine Inflationsrate von beispielsweise vier bis fünf Prozent alljährlich würde in allein sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in zwölf Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldbesitzs führen.

Als Anleger sollten Sie daher auf die Realverzinsung achten: Darunter versteht man bei fixverzinslichen Handelspapieren die Verschiedenheit zwischen der Ausbeute und der Inflationsrate. In den meisten Konjunkturlage- und Zinsphasen der Geschichte war in der Bundesrepublik Deutschland bis heute ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen.

Berücksichtigt man aber obendrein die Versteuerung der Entgelte aus Kapitalvermögen, so konnte nicht stets eine Kompensation des Kaufkraftentfalls erzielt werden.

Aktien als so benannte Sachwerte bieten genauso keinen detaillierten Schutz gegen die Inflation. Der Grund dafür: Der Kunde sucht grundsätzlich keinesfalls den Substanzwert, sondern den Ertragswert des Wertpapiers.

Je nach Höhe der Preissteigerungsrate und dem effektuierten Ertrag in Form von Dividendeneinkünfte und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) kann sich eine negative oder eine positive Effektivverzinsung ergeben.

Inflationsstetigkeit von Sachwerten vis-à-vis Geldwerten

Darüber, in welchem Ausmaß eine Investition wertbeständig, sprich ungefährdet vor Geldwertschwund ist, mag keine generelle Aussage getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte passendere Anlageergebnisse erzielten und hierbei wertpersistenter waren als Geldwerte.

Außerdem in den exorbitanten Geldentwertungen und Währungsanpassungen nach den beiden Weltkriegen zeigten sich Sachwerte beständiger als nominell abhängige Gläubigeransprüche. Mittendrin gab es sehr wohl längere Perioden, in denen andersherum Geldwertanlagen den Sachwertanlagen passender waren.