Hybridanleihen und Kündigungsrecht

Hybridanleihen

Aus der Perspektive des Emittenten handelt es sich im Kontext von Hybridkreditbeanspruchung um eine Mischprägung aus Eigen- und Fremdkapital mit aktien- und rentengleichartigen Kennzeichen.

Hybridkreditbeanspruchungen haben im Allgemeinen eine perpetuelle Zeitdauer.

Ein Kündigungsrecht vermittels des Anlegers ist stetig undurchführbar, im Kontrast dazu kann in den Schuldverschreibungsbedingungen ein Kündigungsrecht für den Emittenent designiert sein.

Hybridkreditbeanspruchung sind untergeordnete Kreditbeanspruchung (Rang im Zahlungseinstellungsfall von Signifikanz). Sie können zum Handel an der Wertpapierbörse eingeführt werden. Hybridkreditbeanspruchungen weisen zum Augenblick der Ausgabe nicht selten einen Festzins auf, der hernach mittels einer variabelen Verzinsung abgelöst wird.

Anders als bei anderen Obligationsformen sind Zinszahlungen vom Geschäftsjahresabschluss des Ausgebers dependent. So mögen die Obligationsbedingungen bspw. bestimmen, dass eine Zinszahlung einzig in den Jahren erfolgt, in denen die ausgebende Organisation gleichfalls Gewinnanteile ausschüttet.

Strukturierte Kreditbeanspruchungen

Eine Verknüpfung aus Obligations- und Aktienprofil

Strukturierte Kreditbeanspruchungen können beispielsweise eine Verknüpfung aus Obligations- und Aktienprofilen darstellen. Je nach Ausformulierung führen sie zu voneinander abweichenden Rendite-Wagnis-Strukturen. Man findet bei diesen Anleihen eine Anzahl einfallsreicher Notationen für die Fabrikate.

Ungeachtet der Differenzen in der Namensgebung und in der detaillierten Ausarbeitung lassen sich im Zentralen zwei Gruppen differenzieren: Aktienanleihen als Hochkuponanleihen mit Aktienandienungsrecht und Anleihen mit einer Verzinsung, die sich an der Wertumsetzung eines Index oder eines Wertpapierkorbs orientiert.

Aktienkreditbeanspruchungen - "Rückzahlung in Aktien realisierbar": Die Aktienanleihe funktioniert detailliert vice versa wie die Wandelanleihe.

Mithin spricht man zudem von "Reverse Convertibles": Nicht der Investor erhält eine Befugnis zum Bezug von Aktien, vielmehr hat der Begeber unter determinierten Grundvoraussetzungen die Autorisierung, anstelle der Bezahlung des Nominal betrags eine im Vorhinein determinierte Quantität von Aktien abzuliefern.

Im Zusammenhang dieses Risikos erhalten Sie eine über dem Marktaufschlag liegende Verzinsung.