Produkt-Zusatzvorteil aus Kennzeichen

Inhalt des Produktbegriffs

Aus absatzwirtschaftlicher Anschauungsweise ist aber bei einem Produkt nicht so sehr der technische Standpunkt ausschlaggebend, sondern mehr die mit dem Produkt nicht ausgeschlossene Nutzenstiftung für den Erwerber.

Der Konsument bzw. Verwender verbindet mit einem Elaborat bestimmte Vorteilvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Kontext des im Voraus erwähnten Produktss wird überaus rapide prägnant, daß der Kunde in jenem Fabrikat mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Einheit. Für den Abnehmer stellt sie ein Agens zur Zufriedenstellung einzelner Bedürfnisse und Wünsche dar.

Sie ermöglicht ihm Stimmung in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja im Endeffekt eine Art Unendlichkeit. Vermittels des Erzeugnisses findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder artistischer Wirkung; vielleicht sättigt sie ferner sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Standsymbol.

Dem Produkt wohnt demnach aus der Sichtweise des Kunden perpetuierlich eine nicht objektive Komponente inne. Das angebotene Erzeugnis hat die Verwendung zum Ziel und wird also vom Abnehmer in seiner Rolle zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs abgrenzung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistungsabgabe dar, der die Fähigkeit innewohnt, dem Abnehmer bzw. Verwender einen bestimmten Nutzeffekt zu stiften.

Der Nutzeffekt eines Produktes besteht aus den beiden Komponenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist zusätzlich noch eine alternative Unterscheidung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt machbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Funktion des Produktes, während der Zusatzvorteil aus Kennzeichen des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionserfüllung kaum oder überhaupt nicht zu tun haben (z.B. Prägung, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Rundumerlebnis eines Produktes ist aus Kundenkreissicht um so stärker, je eher der Zusatzzweck bei diesem Produkt eine Rolle spielt. Der Zusatzzweck ist kontinuierlich hierbei von großer Bedeutsamkeit, falls die unvoreingenommenen Beschaffenheiten des Produktes schwer durchdringbar sind (z.B. bei technisch umständlichen Produkten).