Mittel zur Abhebung des Produktes

Der persönliche Nutzen als eine schaffbarer Teil des Zusatznutzens beinhaltet jegliche Erwartungen und Vorstellungen, die das spezielle, subjektive Verhältnis des Käufers zu dem Produkt beeinflussen. Während bspw. bei einem Vehikel der Grundnutzen im ' rapiden Fortbewegungsmittel' gesehen werden mag, existiert der persönliche Nutzeffekt womöglich in der 'Freude am Fahren' oder in einer signifikanten Sicherheitsausrichtung.

Der soziologische Gebrauch, außerdem als Geltungs-, Image- oder Demonstrationssinn bekannt, entsteht aus den Verknüpfungen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Umwelt. Diese Nutzeffektsart kann sowohl ein Mittel zur Angleichung an andere, bestaunte Mitglieder der Gesellschaft als zudem ein Mittel zur Abhebung sein.

In unserem Produktvorzeigebeispiel Auto könnte der soziologische Sinn darin liegen, auf jeden Fall einen größeren und schnelleren Wagen als die Anwohner oder die Kollege zu fahren.

Der Grundsinn eines Produktes fusst auf den unvoreingenommen-technischen Inanspruchnahmeeigenschaften (= Produktkonsistenz). Die Gestaltungsausführbarkeiten des Produktäußeren sind als Verkörperung des Zusatzsinns anzusehen. Der Zusatzvorteil bietet marketingtechnisch die beste Vorgehensweise, um eine positive Weite vis-à-vis Wettbewerbsprodukten zu erlangen.

Produkte gewähren eine Unterscheidung hinsichtlich der Voraussetzung Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innerhalb dieser beiden Erzeugnisgruppen bringt die Unterteilung nach dem Merkmal Lebensdauer noch die Distinktion in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Herstellungsgut' und ' Kapitalanlagegut'.

Die Schutzmarke als sog. 'Merkzeichen' für ein Erzeugnis stellt ein wesentliches Kommunikationsmittel zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher bzw. Verwender dar. In der Werbung bildet sie eine Konstante, welche sich in das Gedächtnis des Abnehmers einprägen soll.

Die Brand dient zur Identifikation eines Produktes und soll eine klare Distinktion gegenüber Konkurrenzprodukten erlauben.