Der persönliche Benefit als eine möglicher Baustein des Zusatznutzens beinhaltet jegliche Erwartungen und Anschauungen, die das spezielle, subjektive Verhältnis des Abnehmers zu dem Fabrikat beeinflussen.

Während z. B. bei einem Auto der Grundnutzen im ' rapiden Fortbewegungsmittel' gesehen werden kann, besteht der persönliche Vorteil gegebenenfalls in der 'Freude am Fahren' oder in einer ausgeprägten Sicherheitsausrichtung.

Der soziologische Benefit, gleichfalls als Geltungs-, Reputations- oder Demonstrationssinn ubiquitär, entsteht aus den Interaktionen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Umgebung.

Diese Gebrauchsart kann sowohl ein Mittel zur Angleichung an andere, bewunderte Mitglieder der Gesellschaft als ebenfalls ein Medium zur Abhebung sein. In unserem Produktbeispiel Personenkraftwagen könnte der soziologische Gebrauch darin liegen, auf jeden Fall einen größeren und schnelleren Wagen wie die Nebenleute oder die Arbeitskollegen zu fahren.

Der Grundbenefit eines Produktes basiert auf den werturteilsfrei-technischen Inanspruchnahmeeigenschaften (= Produktform). Die Gestaltungsausführbarkeiten des Produktäußeren sind als Inbegriff des Zusatzvorteils anzusehen. Der Zusatzzweck bietet marketingtechnisch die beste Prozedur, um eine positive Entfernung vis-à-vis Konkurrenzprodukten zu erlangen.

Produkte gewähren eine Trennung hinsichtlich der Vorbedingung Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innert dieser beiden Erzeugnisgruppen bringt die Zerlegung nach dem Spezifikum Nutzungsdauer noch die Differenzierung in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Herstellungsgut' und ' Kapitalanlagegut'.

Die Brand als sog. 'Merkzeichen' für ein Erzeugnis stellt ein wesentliches Kommunikationsmedium zwischen dem Produzent und dem Verbraucher bzw. Verwender dar. In der Reklame bildet sie eine Konstante, welche sich in die Erinnerung des Kunden einprägen soll.

Die Schutzmarke dient zur Kennung eines Fabrikates und soll eine klare Distinktion gegenüber Wettbewerbsprodukten gestatten.