Abgesehen von Advertisement und Public Relations bildet die Verkaufsförderung den dritten Bestandteil innerhalb der Kommunikationspolitik. Die Sales Promotion — gleichwertig mit der amerikanischen Bezeichnung „Sales Promotion" — beherbergt der Verkauf temporär stimulierende Handlungen.

Aus der Ansicht des Produzenten richtet sie sich an drei Zielgruppen: Absatzkräfte (Außendienst), Salesmittler und Endkonsumenten.

Die Sales Promotion hat sich bei uns erst nach dem zweiten Weltkrieg zu einem separaten vertriebspolitischen Instrument entwickelt und über die Jahre hinweg an Gewicht innerhalb des Marketing-Mix hinzugewonnen.

Als essentielle Ursachen für diese kumulative  Maßgeblichkeit der Verkaufsförderung sind unterschiedliche Veränderungen am Markt anzusehen: Der Umbruch vom Verkäufer- zum Käufermarkt, in dem der Absatz zum Flaschenhalssektor für die Erzeuger wurde.

Fortwährend die Erstarkung des Kommerzes wie auch der notwendige Umdenkhergang in der Verkäuferfunktion — weg vom allein „Reinverkäufer", hin zum „ Absatzconsultant". Zu guter Letzt lancierte der Siegeszug der Selbstbedienung im Einzelhandel für die Sales Promotion enorme Auswirkungsoptionen, weil sich hierdurch die Chance zur Auslösung von Initiierungskäufen bot.

Die entscheidenden Züge und Verpflichtungen der Sales Promotion sind in der Subvention beim Rein- und Rausverkauf der Produkte zu sehen. In der Art der „Reinverkaufsförderung" soll die Verkaufsförderung den Außendienst leistungsfähig begünstigen, um die unabdingbare Distribution und Einlagerung im Kommerz für das Erzeugnis zu erlangen.

Vermittels der „Rausverkaufsförderung" soll der Verkauf der Produkte aus dem Lokal forciert werden. Dazu wendet sich die Sales Promotion sowohl an den Handel als zudem an den Letztabnehmer.

Hinsichtlich der für die Zielerreichung erforderlichen Tätigkeiten bietet die Sales Promotion eine enorme Vielfalt an gesonderten Einzelhandlungen. Auf der Tätigkeitsebene Kundendienst geht es darum, die Leistungsfähigkeit der Reisenden zu verbessern. Zu diesem Punkt muss an den beiden Konstituenten, welche jede Leistungsabgabe bedingen, angesetzt werden: Wirksamkeit und Leistungsbereitwilligkeit.