Der Schuleintritt ist für Kinder mehrheitlich ein elementarer erlebensmässiger Einschnitt. Die Schule ihrerseits hat eine elementare Bedeutung auf die sonstige Persönlichkeits verwirklichung des Kindes: Faszination am Lernen, Leistungsanregung und Eigenwert hängen essentiell davon ab, inwiefern die ersten Schuljahre mehrheitlich positive Erlebnisse bewirkt haben.

Von besonderer Maßgeblichkeit für die Schulqualifikation ist der geistige Entwicklungszustand des Kindes.

Einstmalig sprach man von Schulreife und mutmaßte, das Kind werde von sich aus, im Zeitverlauf der Jahre schulfähig. Heutzutage weiss man, dass die Schulbefähigung von üppigen inneren und äußeren Wirkungsgrößen dependent ist.

Von der entwicklungspsychologischen Neigung her soll das Kind zu eindeutigen Leistungen imstande sein, infolgedessen es sich die Kulturtechniken im Rahmen der öffentlichen Bildungseinrichtung zu eigen machen kann.

Die gravierenden Besonderheiten der Schuleignung sind:

im kognitiven Bereich: Gedeihende Realitätsgewogenheit, allmähliches Registrieren von Regeln und Gesetzmäßigkeiten, Ansätze zur Notationsbildung, Entnahmequalifikation und Gliederungseignung von optischen und Schall- Gebilden; außerdem ein bestimmter Stand der Sprachentwicklung;

im Bereich der Motivation und der gefühlsmäßigen Weiterentwicklung: Ansätze zu Konzentrationsbefähigung, Ausdauer und Aufgabenwilligkeit. Eignung zum Triebverzicht und zur Unterordnung unter gemeinsame Zielsetzungen;

im Bereich des Sozialhandelns: Auflösung der kleinkindhaften Anhänglichkeit an die Familie und im Zuge dessen Eignung, Beziehungen zu Personen außerhalb des Familienkreises zu formen, sich in eine Gesellschaftsgruppe einzuordnen.

Die praxistaugliche Beurteilung der Schultauglichkeit ist von zahlreichen externen Bestimmungsfaktoren dependent. Mancherorts  gelten schon 5-jährige als schulqualifiziert, die jedoch noch in einer vornehmlich spielorientierten Gruppe (mit spielorientierter Anführung) die 'Schule' aufsuchen.