Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung kam gar nicht zur Anwendung, weil keine Wahlmöglichkeiten zu Investitionen X.-AG in Betracht gezogen wurden. Darüber hinaus erfolgte keine Rentabilitätsrechnung, so dass über die Verzinsung der

eingesetzten Geldmittel keine Daten vorlagen (noch zwischenzeitlich vorliegen).

Eine, wie auch in diesem Fall, mehrfach gehörte " Begründung" für das Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist folgende: " die Ergebnisse von Investitionsrechnungen sind in der Praxis absolut nie korrekt. Wir verzichten insoweit lieber auf den Aufwand, den die Realisierung einer exakten Investitionsrechnung nach sich ziehen würde." Hierbei liegt ein Trugschluss vor, da eine angebrachte Investitionsrechnung führt eben die realen Faktoren zu Tage, die einen Erfolg bzw. Misserfolg einer Investition bestimmen können. Ein weiterer Anhaltspunkt für ein vorliegendes Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist die Tatsache, dass eine statische Amortisationsrechnung zur Inanspruchnahme kam (" gegen Bedingungen der Praxis"), an Stelle einer dynamischen Amortisationsrechnung.

Die dynamische Amortisationsrechnung eignet sich richtiger bei der wertmäßigen Betrachtung von Zahlungsströmen als die statische.
Blohm/Lüder geben folgende Gründe für fehlende bzw. ungeeignete Investitionsrechnungen an:

Fehlende Ahnung der existierenen Rechenmethoden, ihrer Anwendbarkeit und Grenzen sowohl bei der Erstellung als auch bei der Veränderung der Bedingungen für die Rechenergebnisse.

Bedenken vor einer Beschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch die Investitionsrechnung.

Rückweisung der Rechnung im Zuge schlechter Erfahrungen mit der Rechnung in der Geschichte.

Die Vorausschätzung zukünftiger Einnahmen und Ausgaben von Investitionsprojekten wird generell als unmöglich betrachtet ("prediction is impossible").


Beim untersuchten Fall der Investitionen X.-AG kommt, neben dem oben beschriebenen Fehlverhalten ein elementarer Umstand hinzu, der mitbestimmend ist für die Ermangelung geeigneter Investitionsrechnungen.