Geldmarktsätze - Tilgung bei verfrühter Terminierung

Nachträgliche Tilgung bei verfrühter Terminierung

Ein Emittent kann sich in den Anleihebedingungen eine nachträgliche Rückzahlung durch Vertragsaufhebung der Schuldverschreibung vorbehalten (zu frühe Aufhebung) - vorwiegend unter Vereinbarung einer Anzahl kündigungsfreier Jahre. Bisweilen können die Schuldverschreibungsbedingungen ebenso dem Käufer der Anleihe ein verfrühtes Kündigungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Investor vom Emittenten auf das nominal angelegte Kapital (den Nennwert des Anteilscheins) erhalten, ist ebenfalls in den jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen geregelt. Hierbei gibt es nicht nur den „klassischen" Festzins und den wandelbaren, den entsprechenden Marktbedingungen angepassten Zinssatz: Mittendrin ist eine große Anhäufung von Mischformen realisierbar.

Schuldverschreibungen und ihre Zinsformgebung

Klassische festverzinsliche Anleihen
Festzins-Anleihen - auch Straight Bonds benannt - haben eine kontinuierliche feste Verzinsung (Nominalzins) für die durchgängige Ablaufzeit. Der Zins wird in der Bundesrepublik überwiegend jährlich, in anderen Ländern primär halbjährlich (z. B. in den Vereinigte Staaten), im Nachgang gezahlt.

Obligationen mit veränderbaren Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (knapp „Floater") überlassen keinen festen, stattdessen einen veränderlichen Zinsertrag. Nach jedweder Zinsperiode, beispielsweise nach Beendigung von drei, sechs oder einem Dutzend Monaten zahlt der Emittent der Schuldverschreibung die Zinsen;

gleichzeitig gibt er den Zinssatz für die neue Periode bekannt. Dieser Zinsfuß orientiert sich an einem Empfehlungszinsfuß, in der Regel an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinsfüße, zu denen gewisse Banken in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London bereit sind, Gelder bei anderen Bankhäusern auf kurze Sicht anzulegen. Diese Sätze sagen, zu welchem Zinsfuß Kreditanstalte bei Bedarf kurzfristige Anlagen tätigen würden.