Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Shareholder wird Teilhaber am Aktienkapital und hierbei Mitinhaber des Gesellschaftskapitals.

Die folgenden Absätze behandeln die Aktien deutscher Institutionen. Die Rechte,

über die Sie als Aktieninhaber einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen, bedingen sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes.

Shareholder ist Mitbesitzer - nicht Gläubiger
Als Inhaber einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Papier - Geldgeber, sondern Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus entspringen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, hingegen auch Pflichten. Darunter ist speziell die Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu begreifen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag plus gegebenenfalls ein Aufpreis (Aufschlag), begrenzt. Nebenobliegenheiten sind bei bestimmten Aktienarten möglich; sie müssen sodann in der Aktienzertifikat im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Wertsteigerungen
Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Ertragsquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Kursprofite. Die Aktie ist indes ein Unwägbarkeitspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserlöse noch - im Großen und Ganzen - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt gleichwohl eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen generell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Formgebungsmöglichkeiten bestehen für die in Umlauf setzende Organisation vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Präsentation des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) ebenso wie betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung betreffend der Übertragbarkeit dezidiert die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und beschränk ggf. die fortwährende freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.