Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds bezeichnet) sind Obligationen, die dem Eigentümer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Investor erhält folglich nicht Aktien der Organisation, die die Anleihe emittiert hat,

sondern Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Tradierte Optionsanleihen walten gleichartig wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beherbergen ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Investor das Recht zur Anschaffung von Aktien oder ferner anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Anlagengegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Aushändigung des Optionsscheins zu im Voraus festgelegten Konditionen beziehen; statt der Belieferung kann ebenfalls ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe selbst wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Bei einer Optionsanleihe mag es von daher bis zu drei verschiedene Quotationen geben: mithin jeweilig einen Kurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich nicht nur auf Aktien, statt dessen gleichfalls auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Wahlmöglichkeit auf Obligationen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine determinierte sonstige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines erkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.